In einem Fall, der sich in einer Gemeinde in Schleswig-Holstein abgespielt hat, sind zwei Eltern, obwohl beide berufstätig, in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Das führte schliesslich dazu, dass sie sich eine Wohnung suchten, für die sie weniger an Miete bezahlen mussten. Der neue Wohnort lag in einem anderen Landkreis als der alte. Infolge des Ortswechsels mussten sie allerdings den vorhandenen Betreuungsplatz aufgeben – obwohl sie beide aus beruflichen Gründen auf die Kinderbetreuung angewiesen waren.

Was tun, wenn ein Wohnortwechsel zu einem Verlust der Kinderbetreuung führt, weil es keine Betreuungsplätze gibt?

Die Suche nach einem Betreuungsplatz am neuen Wohnort blieb zunächst erfolglos: Anfragen nach einem neuen Kinderbetreuungsplatz sowohl beim Landkreis als auch bei der neuen Wohnort-Gemeinde führten zu keinem Erfolg. Auch die direkte Suche bei den umliegenden Kitas erbrachte nur Absagen. Die Lage war für den Eltern bedrohlich: Aufgrund des Ortswechsels keine Kinderbetreuung zu haben würde dazu führen, dass ein Elternteil seinen Arbeitsplatz verlieren würde – es musste also dringend ein Betreuungsplatz her. Letztlich entschlossen sich die Eltern, anwaltlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, die Mutter wandte sich an uns.

Individuelle Lösung: Ausnahmegenehmigung zur Erweiterung der Kita-Gruppe

Wir legten schriftlich Widerspruch ein und führten mehrere Telefonate mit dem zuständigen Landrat, in denen wir den Härtefall schilderten. So konnten wir schliesslich erreichen, dass dem kirchlichen Träger, der vorher den Eltern eine Absage erteilen musste, eine Ausnahmegenehmigung zur Erweiterung einer Kita-Gruppe erteilt wurde. Damit war der Platz geschaffen. In seltenen Fällen ist das möglich (Drucksache Schl.-Holsteinischer Landtag, siehe Punkt 60), natürlich nicht nur in Schleswig-Holstein. Andere Bundesländer haben ebenfalls Regeln für eine vorübergehende Überbelegung von Kitagruppen.

Die Eltern sind erleichtert: „Wir können arbeiten gehen!“
Und wir freuen uns, dass wir so schnell helfen konnten.

Weitere Meldungen zum Kitarecht

(Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualiesiert am 02.05.2020)