Wie setzt sich die Finanzierung einer Kita zusammen?

Die Kosten für die Finanzierung einer Kindertagesstätte setzen sich aus Investitionskosten und Betriebskosten zusammen. Unter die Betriebskosten fallen die Sach- und Personalkosten. Investitionskosten fallen beispielsweise an, wenn ein Neubau oder Umbau geplant ist oder wenn bestehende Gebäude erweitert oder saniert werden müssen. Getragen werden die Kosten von Land, Landkreis, Kommune und in einigen Bundesländern auch von den Eltern.

Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Finanzierung von Kitas?

Die gesetzlichen Grundlagen sind auf Bundesebene in den §§ 74, 75 SGB VIII geregelt. Auf Landesebene gibt es jeweils landesspezifische Kitagesetze.

Neben den gesetzlichen Grundlagen gibt es auch Förderrichtlinien der Länder und unter Umständen auch von Landkreisen und Gemeinden, in denen je nach politischem Gestaltungswillen Zuschüsse zu den Personal- und Investitionskosten geregelt sind.

Die Gemeinden schließlich schließen Verträge mit den Trägern der Kindertagesstätten.

Prüfen der Verträge

Unter Umständen sind die Verträge mit den Gemeinden fehlerhaft, z.B. wenn die Finanzierung der Kitakosten nicht auskömmlich ist. Es ist wichtig, dass die Kosten der Kita gedeckt sind, denn keine Kita betreut Kinder auf eigene Kosten.