Ist es notwendig, einen Anwalt bei Verdienstausfall wegen fehlendem Kitaplatz zu beauftragen?

Der Gesetzgeber hat – was die prozessuale Durchsetzung von Rechtsansprüchen angeht – nicht immer die anwaltliche Begleitung vorgeschrieben. Allerdings muss, falls Verdienstausfall geltend gemacht werden soll, spätestens bei Klageerhebung ein Anwalt eingeschaltet werden, das sehen die prozessualen Voraussetzungen für die Einleitung eines Amtspflichtsverletzungsverfahrens nach § 839 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG vor. Es muss Klage vor dem Landgericht erhoben werden, vgl. § 71 Abs. 2 Nr. 2 GVG. Vor dem Landgericht herrscht generell Anwaltszwang, § 78 ZPO. Das bedeutet, dass es notwendig ist, einen Anwalt bei Verdienstausfall wegen fehlendem Kitaplatz zu beauftragen, spätestens, wenn es zur Klage kommt.

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Anwalt bei fehlendem Kita-/Krippenplatz Verdienstausfall gelten machen?

Bevor überhaupt Verdienstausfall geltend gemacht werden kann, müssen unter anderem folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Das Kind muss die Altersgrenze erreicht haben.
  • Die Eltern müssen den Betreuungsbedarf gegenüber der öffentlichen Hand angemeldet haben.
  • Kein Nachweis eines (zumutbaren) Platzes, siehe z.B. hier oder hier.
  • Ggf. Erhebung einer einstweiligen Anordnung vor dem Verwaltungsgericht.

Wichtig: die Schadensminderungspflicht muss beachtet werden

Im Zivilrecht muss der Geschädigte, in diesem Fall also die Eltern, sich bemühen, den Schaden möglichst gering zu halten. Das bedeutet, er muss alle Maßnahmen ergreifen, die notwendig sind, um den Schaden abzuwenden. Eine Maßnahme kann beispielsweise sein, sich selber um einen Kitaplatz oder Tagespflegeplatz zu bemühen. Eine andere Maßnahme, um den Verdienstausfall möglichst klein zu halten, könnte in kooperativer Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber im Zusammenhang mit Fragen zur Flexibilität des Arbeitsplatzes bestehen.

Unser Tipp:

  • Dokumentieren Sie frühzeitig alle Ihre Bemühungen, einen Krippenplatz oder Tagespflegeplatz zu erhalten.
  • Informieren Sie frühzeitig die Stadt / den Landkreis über Ihren Betreuungswunsch.
  • Zeigen Sie, dass Ihr Arbeitgeber eine Rückkehr nur zu bestimmten Zeitpunkten gebilligt hätte.
  • Beschreiben Sie, warum keine andere Person, insbesondere der Vater, nicht zur Betreuung des Kindes zur Verfügung stand.

Welche Unterlagen benötigt der Anwalt für die Geltendmachung des Verdienstausfalls?

Zu den Unterlagen, die ein Anwalt braucht, um Verdienstausfall geltend machen zu können, gehören unter anderem:

  • Tabellarische Darstellung des gesamten Schadens
  • Gehaltsbescheinigungen beider Elternteile
  • Arbeitsverträge beider Elternteile
  • Tabellarische Übersicht über die eigenen Bemühungen um einen Betreuungsplatz
  • Ggf. Kita-Gutschein oder Bedarfsmeldungen