Infos für Eltern aus Chemnitz, die je einen Kitaplatz für ihre Geschwisterkinder in zumutbarer Entfernung suchen:

Erfolgreiches Verfahren zugunsten zweier Geschwister-Kinder vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz, VG Chemnitz, Az. 6 L 344/19, geführt.

Hintergrund: In der Stadt Chemnitz herrscht für die Kitaplatz-Registrierung ein Online-Verfahren, bei dem sich die Eltern, die einen Betreuungsplatz wünschen, bei den Einrichtungen auf eine Warteplatz setzen lassen können. Wichtig war den Eltern auch, dass die Kinder gemeinsam in einer Einrichtung betreut werden würden.

Die Eltern, die aufgrund einer Ausbildung und von Berufstätigkeit dringend auf Kinderbetreuung angewiesen waren, konnten jedoch trotz nahezu 30-40 Anmeldungen für ihre Kinder keinen gemeinsamen Platz in einer Einrichtung bekommen.

Nachdem sich die Eltern auf unseren Rat mit einem Hilfeantrag an die Stadt Chemnitz gewandt hatten, verwies diese auf eine Kita, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln 46 Minuten entfernt war. Die Stadt Chemnitz glaubte fortan, sie habe den Anspruch auf Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen erfüllt, weil der jeweilige Kitaplatz auch von der Entfernung her zumutbar sei.

Für die Eltern war das Angebot unerträglich. Da die Mutter kein Auto besitzt und auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist, hätte sie jeden Tag zweimal 46 Minuten in Bus und Bahn gesessen, um ihre Kinder in die Kita zu bringen und wieder abzuholen. Da sich die Eltern ja bereits mit der Bitte um Hilfe an uns gewandt hatten, erhoben wir nun eine einstweilige Anordnung vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz.

Unser Eilverfahren war erfolgreich, denn nun worden für die Geschwister doch noch Plätze in zumutbarer Entfernung geschaffen. Die Geschwister konnten dort auch gemeinsam betreut werden.