Kostenübernahme für katholisches Kind in auswärtiger Kita erstritten!
Das Erziehungsrecht der Eltern umfasst auch das Recht, die pädagogische Ausrichtung der Erziehung bestimmen zu dürfen. Entscheiden sich die Eltern für den einzigen katholischen Kindergarten, der zwar zur Kirchengemeinde, aber nicht zur Kommune gehört, darf die Wohngemeinde die notwendige Kostenübernahme nicht verweigern. Das konnte außergerichtlich geklärt werden.
Das gilt im übrigen auch für Montessori, Waldkita, Waldkindergarten, evangelische Kita und andere Einrichtungen mit besonderen Erziehungskonzepten