Klage vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg zur Klärung der Rechtsfrage, ob ein dreijähriges Kind einen Anspruch hat, unterjährig in die Elementargruppe wechseln zu dürfen. Hintergrund: Es wurde im Oktober 3 Jahre und sollte nun bis nächsten August warten, bis es in die neue KindergartenGruppe wechseln darf. Das Verwaltungsgericht sah es ebenso wie wir: das Kind kann in der Krippengruppe, wenn es ein gewisses Alter erreicht hat, nicht mehr ausreichend gefördert werden und der Anspruch wird folglich in der Krippengruppe nicht erfüllt.