Die Nachfinanzierung einer Elterninitiative ist nach vier Jahren harter Verhandlungen und einer Klage vor einem Verwaltungsgericht gesichert. Es ist uns gelungen, der Elterninitiative einen beträchtlichen sechsstelligen Betrag für die Jahre 2009 bis 2014 zu verschaffen.

Erfolgreich einigten sich nun Stadt und Elterninitiative außergerichtlich.

Aufnahme auswärtiger Kinder steht Zuschüssen nicht entgegen

Die Kita, eine Elterninitiative mit besonderem Erziehungskonzept, finanzierte sich in den letzten Jahren über Landeszuschüsse und Elternbeiträge. Üblicherweise trägt aber auch die Kommune bzw. Stadt ihren Anteil zur Förderung der Kinderbetreuung bei. Nicht jedoch in diesem Fall: Die Stadt, in der die Kita ansässig ist, verweigerte jeglichen Zuschuss zur Förderung der Einrichtung. Sie begründete dies unter anderem damit, dass die Kita auswärtige Kinder aufnahm. Die Stadt vertrat die Auffassung, zur Förderung von auswärtigen Kinder nicht verpflichtet zu sein und deshalb auch keine Zuschüsse für die Einrichtung leisten zu müssen.

Nachfinanzierung der Elterninitiative positiv für Trägervielfalt

Wir sehen das anders: Den Eltern und Kindern muss ein gewisses Wahlrecht hinsichtlich der Betreuungseinrichtung eingeräumt werden. Deshalb hat der Gesetzgeber das Prinzip der Trägervielfalt im öffentlichen Jugendhilferecht etabliert. Das Wunsch- und Wahlrecht wäre praktisch nicht umsetzbar, wenn die Kindertagesstätten nicht auskömmlich finanziert werden.

Mit der Nachfinanzierung der Elterninitiative trägt die Gemeinde nun ihren Teil zur Steigerung der Trägervielfalt bei.