Behindertes Kind musste um seinen Kindergartenplatz in Hamburg kämpfen. Das Widerspruchsverfahren gegen den Landkreis Harburg war erfolgreich.

Kinder, die nach einem Umzug ihren Kindergartenplatz behalten wollen, haben es schwer, denn die neue Wohngemeinde muss die Kosten für den alten Platz übernehmen. Häufig werden Eltern und Kinder gedrängt, den alten Kindergarten zu verlassen. Die nötige Kostenübernahme wird verweigert.
Da hilft der Gang zum Anwalt. Rechtsanwältin Melchert vertritt deutschlandweit Angelegenheiten im Kindergartenrecht und hat das Verfahren erfolgreich geführt:
„Die Eltern sind verzweifelt, weil sie wissen, dass das Kind den Wechsel schlecht verkraftet. Sie befürchten, dass sich ein Kindergartenwechsel nachteilig auf die kindliche Entwicklung auswirkt. Gerade dieser Fall war besonders dramatisch. Das kleine Kind war stark sehbehindert und ohnehin in der Entwicklung zurückgeblieben und mußte einen sogenannten Integrationskindergarten besuchen.“
Rechtlich gesehen lag der Fall auf der Hand. Wenn ein Wechsel nicht zumutbar ist, muss die Kostenübernahme erfolgen und das Kind darf den angebotenen Platz am neuen Wohnort ablehnen. In allen Fällen muss Beweis erbracht werden, dass der Wechsel schädlich für das Kindeswohl sein kann. So ein Streit ist belastend für die Eltern. Aber sie kämpften um das Wohl des Kindes und zwar erfolgreich. Der kleine Junge darf bis zum Schuleintritt in seiner Kita bleiben.